Mainz
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fotografin Frau Schmitt fotografiert.
Carola Schmitt Mainz

Stand: 18.04.2023


  1. Geltungsbereich
  2. Zustandekommen des Vertrages
  3. Weitergeleitete Aufträge
  4. Datenschutz
  5. Leistungen, Erreichbarkeit
  6. Abnahme und Rechnungstellung
  7. Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht
  8. Mitwirkungspflicht und Haftung
  9. Haftung, Gewährleistung
  10. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand


  1. Geltungsbereich

    1. Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Beratung und Workshops für Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Institutionen und Unternehmen.
    2. Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon, Mail oder Internet erfolgen. Es gelten in jedem Fall die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.).
    3. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.), im Weiteren auch „Fotografin“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrer Vertragspartnerin / ihrem Vertragspartner, im Weiteren „Kund*in“ genannt.
    4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der/dem Kund*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/der Kund*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die/der Kund*in muss den Widerspruch innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Fotografin absenden.

2. Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.
  2. Ein Vertrag mit der Fotografin kommt durch die Übermittlung des Auftrags per E-Mail, durch eindeutige Willenserklärung, durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Fotografin und durch Begleichung der Anzahlung von 20% der Angebotssumme zustande.
  3. Der Gegenstand und Umfang des Vertrages ist im zugrunde liegenden Angebot ausgeführt.

3. Weitergeleitete Aufträge

  1. Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge an Dritte zur Ausführung weiterzuleiten. Wenn ein Auftrag oder Teilauftrag in dieser Form ausgeführt wird, erfüllt die Fotografin den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

4. Datenschutz

  1. Die/der Kund*in erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages persönliche Daten gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.
  2. Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten der/des Kund*in (z.B. Adresse und Bankverbindung). Die Fotografin und die/der Kund*in behandeln vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich.
  3. Der Schutz Ihrer Daten ist für Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) selbstverständlich. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Angabe dieser Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die von Kund*innen Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) übermittelten Daten dienen ausschließlich zum Bearbeiten der Anfragen und Rechnungstellung. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet, verkauft oder ähnliches.

5. Leistungen, Erreichbarkeit

  1. Der Leistungsumfang wird im Angebot und ggf. einer ergänzenden Korrespondenz (E-Mail o.ä.) schriftlich festgehalten.
  2. Änderungen nach Abnahme der Daten bzw. der Fotografien sind kostenpflichtig.
  3. Auf Wunsch legt Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) ein Archiv der Fotografien im Auftrag der/des Kund*in in deren Namen kostenpflichtig an. Wird dies nicht gewünscht, werden alle Fotos spätestens einen Monat nach Abnahme gelöscht.
  4. Die telefonische Beratung und Beantwortung von Fragen rund um den Auftrag erfolgt in der Regel werktags von 10:00 bis 17:00 Uhr. Alternativ können Kund*innen Fragen per E-Mail an Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) richten. Diese werden in den im Vertrag festgelegten Umfang ohne gesondertes Entgelt zeitnah beantwortet.

6. Abnahme und Rechnungstellung

  1. Nach Fertigstellung der Bildergalerie und Entgegennahme der Daten ist die/der Kund*in innerhalb von zwei Wochen zur Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Dabei gilt das Auswählen der Enddaten als Abnahme. Die bearbeiteten Endfotos werden per online Transfer geliefert, sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Fotografin Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) eingegangen ist.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach im Angebot vereinbarten Teilzahlungen und Fristen. Für zusätzlich auszuführende Arbeiten gilt, sofern kein individueller Preis vereinbart wurde, ein zu vereinbarendes Stundenentgelt. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung bzw. als Abnahme der Leistung. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Vertraglich kann eine vollständige oder teilweise Vorkasse vereinbart werden. Ist die/der Kund*in mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Fotografin sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an die/den Kund*in weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung hat die/der Kund*in spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang zu erheben.
  3. Die Betreuung durch Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) nach der Fertigstellung des Foto-Projekts (Shooting, Workshop o.ä.) ist von der/dem Kund*in ausgehend freiwillig und kann über einen Abonnements- oder Betreuungsvertrag festgelegt werden. Die Angebotskalkulation wird nicht durch die Beanspruchung des Abonnements-/ Betreuungsdienstes beeinflusst.
  4. Für die Beauftragung kreativer Leistungen an Dritte, insbesondere im Bereich Grafikdesign, Videoproduktion oder Texterstellung, können Gebühren der Künstlersozialkasse nach deren jeweils veröffentlichen Sätzen anfallen. Die Meldung der geleisteten Honorare an die Künstlersozialkasse erfolgt durch die/den Kund*in.

7. Markenrechte / Copyrights / Urheberrecht

  1. Die/der Kund*in übernimmt für von ihr/ihm bereitgestellte Materialien (Bilder, Videos usw.) die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Die/der Kund*in stellt nur Protagonisten/Statisten/Mitarbeiter für Bilder und damit zur Veröffentlichung zur Verfügung, bei denen ein eigenes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Die/der Kund*in stellt Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Rechte frei.
  2. Die/der Kund*in erhält für alle beauftragten Fotos ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen geregelt werden.
  3. Alle Fotografien (wie insbesondere: Bildideen und Bildkonzepte) von Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (§ 13 UrhG.). Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Eigentumsrechte auf alle durch Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) erstellten Arbeiten verbleiben bei der Fotografin. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
  4. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise: Für Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) muss an geeigneter Stelle in der Internetpräsenz in marktüblicher Form einen Hinweis auf die Urheberschaft angebracht werden (im Impressum oder am Bild). Die/der Kund*in ist laut Gesetz verpflichtet, diesen Hinweis zu erteilen(s. Punkt 5). Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Fotografien, Stories und Portraits zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die erstellen Fotografien in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
  5. Die Fotografin ist die Urheberin des Bildes. Das Urheberrecht ist unverkäuflich. Die/der Kund*in hat als abgebildete Person ein Recht am Bild und erwirbt von der Fotografin die Nutzungsrechte. Wird das Bildmaterial veröffentlicht, egal ob auf Social Media, auf eigenen oder fremden Websites oder in Printprodukten, muss die Urheberin Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) genannt werden. Es sei denn, es wird in Einzelfällen etwas anderes vereinbart. Der/die Kund*in kann sich gegen eine Gebühr von der Pflicht des Referenznachweises im Vorfeld befreien.

8. Mitwirkungspflicht und Haftung

  1. Die/der Kund*in verpflichtet sich, die Fotografin bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Die/der Kund*in hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind.
  2. Die/der Kund*in haftet selbst für die Richtigkeit der von ihr oder ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Requisiten, Logos, Merchandise Produkte).
  3. Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Hacken der Website(s), Computerviren) kann die Fotografin nicht haftbar gemacht werden, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Es ist empfehlenswert für die/den Kund*in, in diesem Fall bei der Fotografin ein Archiv gebucht zu haben, um erforderlichen Fotos und Daten erneut zu übermitteln zu bekommen. (siehe auch Punkt 5.3). Im Falle eines Datenverlustes während des Shootings (beschädigte Festplatten oder SD Karten), sorgt die Fotografin für eine Wiederholung der Fotoszenen und damit erneutes Datenmaterial.
  4. Die aus den aufgeführten Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein die/der Kund*in.

9. Haftung, Gewährleistung

  1. Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Briefings etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.) verpflichtet sich bei Mängeln zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann die/der Kund*in, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des vereinbarten Preises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  2. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung der Fotos auf einer Website bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung der Fotografien kommen. Eine Gewährleistung, dass das Bildmaterial Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl von Browsern und Endgeräten nicht übernommen werden.
  3. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB.
  4. Der Höhe nach ist die Haftung der Fotografin beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
  5. Die Haftung der Fotografin für Mängelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen der/dem Kundin und der Fotografin gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Mainz. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskund*innen gleichermaßen.
  3. Sämtliche Änderungen bzw. Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von Carola Schmitt Mainz (Frau Schmitt fotografiert.).
  4. Salvatorische Klausel: Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mainz, 18.04.2023 Änderungen und Irrtümer in Druck und Satz vorbehalten.